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Allgemeine Reisebedingungen
      Anpassung an die Novelle zum Konsumentenschutzgesetz BGBl.  vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig  8.1 Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe
      247/93                             werden und von der RAD + REISEN GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeige- verlangen. Was vertragsgemäß ist, bestimmt sich einerseits nach der Leistungs-
      Gemeinsam beraten im Konsumentenpolitischen Beirat des Bundesministeriums  führt wurden, sind der RAD + REISEN GmbH vor Reisebeginn gestattet, soweit die  beschreibung, andererseits aber auch nach der Ortsüblichkeit des Ziellandes.
      für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz in Entsprechung des § 73 Abs. 1  Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beein- RAD + REISEN GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnis-
      GewO 1994 und des § 8 der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaft- trächtigen. Zu Änderungen zählen z. B. Umbuchungen auf ein baugleiches Schiff  mäßig hohen Aufwand erfordert, ist aber berechtigt, Abhilfe in Form von gleich-
      liche Angelegenheiten in der Fassung 1994 über die Ausübungsvorschriften  des Reeders, Änderungen der Fahrtzeiten und/ oder der Routen bei Flussreisen,  oder höherwertigen Ersatzleistungen zu erbringen. Eine solche Ersatzleistung kann
      für das Reisebürogewerbe. Der vollständige Wortlaut kann in jedem Reisebüro  zu denen es im Fall von nicht rechtzeitig vorhersehbarem Hoch- bzw. Niedrigwas- der Kunde nur aus wichtigem, objektivem Grund ablehnen. Das Abhilfeverlangen
      eingesehen oder vom Veranstalter angefordert werden. Das Reisebüro kann als  ser kommen kann (Sicherheits- oder Witterungsgründe), das ganz oder teilweise  ist an RAD + REISEN GmbH direkt oder an den Reiseleiter vor Ort zu richten. Der
      Vermittler und/oder als Veranstalter auftreten. Der Vermittler übernimmt die Ver- Ausfallen von Teilstrecken oder die Durchführung von Teilstrecken mit anderen  Reiseleiter ist jedoch nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.
      pflichtung, sich um die Besorgung eines Anspruchs auf Leistungen anderer zu be- Verkehrsmitteln, das Entfallen von oder Änderungen bei Ausflugsprogrammen; in  8.2 Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Er-
      mühen. Veranstalter ist das Unternehmen, das entweder touristische Leistungen  Einzelfällen können Hotelübernachtungen erforderlich werden.   bringung der Reise bis zur Abhilfe durch RAD + REISEN GmbH kann der Kunde
      zu einem Pauschalpreis anbietet (Pauschalreise/Reiseveranstaltung) oder einzel- 5.2. Die RAD + REISEN GmbH ist verpflichtet, den Kunden über Leistungs- nach Rückkehr von der Reise eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises
      ne touristische Leistungen als Eigenleistungen zu erbringen verspricht und dazu  änderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem  in Schriftform verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, wenn und
      im allgemeinen eigene Prospekte, Ausschreibungen usw. zur Verfügung stellt. Ein  dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht)  soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel den in Ziffer z.1 ge-
      Unternehmen, das als Reiseveranstalter auftritt, kann auch als Vermittler tätig  klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. Im Fall einer er- nannten Stellen rechtzeitig anzuzeigen, um diesen die Abhilfe zu ermöglichen.
      werden, wenn Fremdleistungen vermittelt werden (z.B. fakultativer Ausflug am  heblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der  8.3 ‘Eventuelle Ansprüche müssen spätesten bis zu einem Monat nach vertraglich
      Urlaubsort), sofern es auf diese Vermittlerfunktion hinweist. Die nachstehenden  Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Reisevertrags  vorgesehenem Reiseende bei RAD + REISEN GmbH geltend gemacht werden.
      Bedingungen stellen jenen Vertragstext, zu dem üblicherweise Reisebüros als Ver- geworden sind, gilt § 651g BGB. Betrifft die Änderung den Inhalt des Reisever- 9. Mitwirkungspflicht
      mittler oder als Veranstalter mit ihren Kunden/Reisenden (Anm.: im Sinne des  trags, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von der RAD + REISEN GmbH  9.1 Falls der Reisende seine Reiseunterlagen nicht rechtzeitig vor der Reise erhält,
      KSchG) Verträge abschließen. Die besonderen Bedingungen der vermittelten Rei- gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder  muss er RAD + REISEN GmbH umgehend benachrichtigen.
      severanstalter, der vermittelten Transportunternehmungen (z.B. Bahn, Flugzeug,  die Änderung anzunehmen; unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder  9.2 Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen
      Schiff) und der anderen vermittelten Leistungsträger gehen vor.  die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn die RAD + REISEN GmbH  alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und
      Das Reisebüro als Veranstalter:    eine solche Reise angeboten hat. Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung die  eventuell entstehende Schäden gering zu halten oder zu vermeiden. Der Kunde
      Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages, die der Buchen-  RAD + REISEN GmbH zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber der  ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der in Ziffer
      de mit einem Veranstalter entweder direkt oder über einen Vermittler abschließt.   RAD + REISEN GmbH reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zu- 8.1. genannten Stelle zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe
      Für den Fall des Direktabschlusses treffen den Veranstalter die Vermittlerpflichten   stimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche  zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Kunde schuldhaft einen Mangel
      sinngemäß. Der Veranstalter anerkennt grundsätzlich die gegenständlichen ALL-  angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde  anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
      GEMEINEN REISEBEDINGUNGEN, Abweichungen sind in den Werbeunterlagen   gegenüber der RAD + REISEN GmbH nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist   10. Absicherung von Kundengeldern
      gemäß § 8 der Ausübungsvorschriften nachstehend ersichtlich gemacht.  reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf wird die RAD +   Die von RAD + REISEN veranstalteten Pauschalreisen sind im Falle einer Insolvenz
      1. Anmeldung / Bezahlung des Reisepreises  REISEN GmbH den Kunden in der Erklärung über die Leistungsänderung gemäß   durch eine Bankgarantie bei der Raiffeisen Landesbank Burgenland, Raiffeisen-
                                         Ziffer 4.2 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinweisen.
      1.1 Auf Grundlage der im Katalog oder auf der Website angeführten Leistungsbe-  5.3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geän-  straße 1, 7001 Eisenstadt, Garantie Nr. 71.052.120 nach Maßgabe der öster-
      schreibungen erfolgt die Anmeldung. Sie können sich schriftlich oder via Internet   derten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die RAD + REISEN GmbH ist ver-  reichischen Reisebüroversicherung (RSV) versichert.  Dies gilt für
      zu einer Reise anmelden.           pflichtet, den Kunden über Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu   1. die bereits entrichteten Zahlungen (Anzahlungen und Restzahlungen) soweit
      1.2 Mit der Reiseanmeldung/Buchung bietet der Kunde der RAD + REISEN GmbH   setzen. Bei erheblichen Änderungen der Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt   infolge der Insolvenz von RAD + REISEN GmbH die Reiseleistungen gänzlich oder
      den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An die Reiseanmeldung ist der   des Reisevertrags vor Reisebeginn ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurück-  teilweise nicht erbracht werden oder der Leistungserbringer vom Reisenden deren
      Reisende 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt mit der Bestätigung - diese   zutreten. Der Kunde hat diesen Rücktritt unverzüglich nach der Erklärung durch die   Bezahlung verlangt,
      bedarf keiner bestimmten Form - der RAD + REISEN GmbH zustande. Bei oder   RAD + REISEN GmbH diesem gegenüber geltend zu machen.    2. die notwendigen Aufwendungen für die Rückbeförderung und, falls erforderlich,
      unverzüglich nach Vertragsabschluss wird eine schriftliche Ausfertigung der Bu-  die Kosten von Unterkünften vor der Rückbeförderung, die infolge der Insolvenz
      chungsbestätigung (=Rechnung) übermittelt.  6. Haftung und Haftungsbeschränkungen  des Reiseveranstalters oder – im Fall der Verantwortlichkeit für die Beförderung
      1.3 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung durch RAD + REISEN GmbH   6.1 RAD + REISEN GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentli- von Personen – des Vermittlers verbundener Reiseleistungen entstanden sind,
      bzw. frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise ist eine Anzah-  chen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl  und
      lung von 20% je Person zu leisten. Die Restzahlung erfolgt frühestens 20, jedoch   und Überwachung der Leistungsträger sowie die Richtigkeit der für die Reisezeit  3. gegebenenfalls die notwendigen Kosten für die Fortsetzung der Pauschalreise
      spätestens 15 Tage vor Reiseantritt. Die detaillierten Reiseunterlagen erhalten Sie   gültigen Leistungsbeschreibungen zum Zeitpunkt der Drucklegung des RAD +  oder der vermittelten verbundenen Reiseleistung.
      Zug um Zug nach Erhalt des Restbetrages zugestellt.  REISEN Kataloges.  Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten –
      1.4. Bei Banküberweisung hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Bank-  6.2 Die Teilnahme an den Reisen erfolgt auf eigene Gefahr. Minderjährige dürfen  des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des
      spesen im Land des Kunden zu seinen Lasten gehen.  nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einer Reise teilnehmen.  Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn
      1.5 Bei der gleichzeitigen Buchung von mindestens sechs Personen gewährt   6.3 Jeder Reiseteilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er gesundheitlich  der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise,
      RAD + REISEN GmbH einen Gruppenrabatt von 4 – 6 % auf den Reisegrund-  den Anforderungen der Reise gewachsen ist. Die Angaben zu den körperlichen  so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Der Reisende kann
      preis. Gruppenrabatte gelten auch bei Bonus-Radtouren. Voraussetzung ist eine   Anforderungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen jedoch ohne Gewähr.  den zuständigen Abwickler Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwjleste-
      gemeinschaftliche Anmeldung und Rechnungsstellung sowie die Zahlung des Ge-  Ist der Reiseteilnehmer den körperlichen Anforderungen einer normal verlaufen- straße 4, 1220 Wien, Tel.: +43 (1) 3172500, E-Mail: schaden@europaeische.
      samtreisepreises in 2 Teilbeträgen (Anzahlung und Restzahlung). Bei Bezahlung   den Reise nicht gewachsen, so hat dieser das selbst und allein zu verantworten.  at kontaktieren, wenn ihm Leistungen aufgrund der Insolvenz von RAD + REISEN
      in mehr als 2 Teilbeträgen (ausgen. Kurzfristig zugebuchten Leistungen) verfällt   6.4 Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung liegt ebenfalls in der Verantwor- GmbH verweigert werden. Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem
      der Gruppenrabatt.                 tung des Reiseteilnehmers.         Anspruchsverlust innerhalb von acht Wochen ab Eintritt einer Insolvenz beim Ab-
      2. Reiserücktritt – Ersatzteilnehmer - Umbuchung  6.5 Bei sämtlichen Transporten (Bus, Schiff, Flugzeug, u.ä.) gelten die Beförde- wickler vorzunehmen. Details zur Reiseleistungsausübungsberechtigung von RAD
                                         rungsbedingungen des jeweiligen Transportunternehmens.
                                                                            + REISEN GmbH finden Sie auf der Website https://www.gisa.gv.at/abfrage unter
      2.1 Vor Reiseantritt kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rück-  6.6 Sollte während der Reise eine Änderung der Reiseroute erforderlich sein (z.B.  der GISA Zahl 23577657 (im Reiter „Suche nach Gewerbe“).
      tritt ist schriftlich zu erklären. Im Falle des Rücktritts oder des Nichtantritts sind   aufgrund der Wetterlage, aus Sicherheitsgründen, etc.) entsteht dadurch kein An- 11. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:
      folgende Storno-Gebühren vom Reisepreis fällig:  spruch auf Reisepreisminderung. Bei Schiffsreisen können bei nautischen/tech- •Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise
      Bis zum 28. Tag vor Anreise 20%, jedoch mindestens Euro 50,- pro Person.  nischen Anforderungen Teilstrecken auch per Bustransfer zurückgelegt werden.  vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
      Ab dem 27. Tag bis zum 14. Tag vor Anreise 30%.  Bei Gruppen- und Schiffsreisen obliegt die Entscheidung einer Routenänderung  •Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbrin-
      Ab dem 13. Tag bis zum 8. Tag vor Anreise 50%.  alleine dem Reisebegleiter bzw. dem Kapitän.
                                                                            gung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
      Ab dem 7. bis zum 4. Tag vor Anreise 70%.  6.7 Sollte aus einem Grund, den RAD + REISEN GmbH nicht beeinflussen kann  •Die  Reisenden  erhalten  eine  Notruftelefonnummer  oder  Angaben  zu  einer
      Ab dem 3. Tag oder bei Nichtantritt der Reise 90%.  (z.B. Umbau, Renovierungen, usw. ) eine vorgesehen Besichtigung nicht stattfin- Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro
      Versicherungen sind in den publizierten Reisepreisen von RAD + REISEN nicht   den, so kann RAD + REISEN GmbH nicht dafür verantwortlich gemacht werden.
                                                                            in Verbindung setzen können.
      inkludiert.                        6.8 Sollten Schäden auftreten, welche alleine durch einen von RAD + REISEN  •Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen
      Für ALLE KOMBINIERTEN TOUREN MIT RAD & SCHIFF gelten gesonderte Bedin-  GmbH ausgewählten Leistungsträger verursacht worden sind oder welche von  Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person
      gungen:                            RAD + REISEN GmbH weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wur- übertragen.
      Bis zum 84. Tag vor Anreise 20%, jedoch mindestens EURO 50,- pro Person.  den, ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf die dreifache Höhe  •Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten
      Ab dem 83. Tag bis zum 42. Tag vor Anreise 30%  des Reisepreise beschränkt.
                                                                            (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrück-
      Ab dem 41. Tag bis zum 28. Tag vor Anreise 60%  6.9 Sollte ein Verlust oder Beschädigung Ihres Reisegepäcks auftreten, so haf- lich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der
      Ab dem 27. bis zum 4. Tag vor Anreise 80%  tet RAD + REISEN nur, wenn diese durch RAD + REISEN verursacht wurden und  Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt,
      Ab dem 3. Tag oder bei Nichtantritt der Reise 90%  sofort nach Auftreten bei RAD + REISEN GmbH gemeldet werden. Jedoch auch  kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das
      2.2 Änderungswünsche des Kunden hinsichtlich Teilnehmer, Unterkunft, Ver-  dann nur bis max. EUR 200,- pro Person. Keinerlei Haftung übernimmt RAD +  Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine
      pflegungsart oder Ähnlichem sind bis 28 Tage vor Reiseantritt gegen eine Um-  REISEN GmbH für Gegenstände, welche üblicherweise nicht im Reisegepäck mit- Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
      buchungsgebühr von EURO 50,- je Änderungsvorgang möglich. Eine Umbuchung   genommen werden, für Zahlungsmittel aller Art, optische Schäden und Schäden  •Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zu-
      durch den Kunden auf eine andere Reise oder einen anderen Termin ist nur in   an Haltegriffen und Rollen und für Beschädigungen an Gepäckstücken, deren  rücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der we-
      Form einer Stornierung (lt. Stornobedingungen Pkt. 2.1) und anschließender Neu-  Gesamtgewicht 20 kg überschreitet. RAD + REISEN GmbH empfiehlt Ihnen für  sentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich
      buchung möglich.                   diese Risiken ein Reise-Sicherheits-Paket.
                                                                            geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die
      2.3 Nimmt der Reisende eine einzelne Reiseleistung in Folge vorzeitiger Rückreise   6.10 Die Mitnahme eigener Fahrräder erfolgt auf eigenes Risiko. Übernimmt  Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden An-
      wegen Krankheit oder aus anderen nicht vor RAD + REISEN GmbH zu vertreten-  RAD + REISEN GmbH den Transport (dazu zählt auch das Be- und Entladen der  spruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
      den Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf eine   Fahrräder bei Rad/Schiffs-Angeboten) kundeneigener Fahrräder, sind allfällige  •Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn
      anteilige Rückerstattung.          daraus resultierende Ersatzansprüche wegen Beschädigungen, Verlust oder Dieb- der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten,
      2.4 Falls eine Unterkunft durch die Stornierung eines Reiseteilnehmers zu einer   stahl ausgeschlossen, es sei denn RAD + REISEN GmbH hätte Vorsatz oder grobe  beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme
      Unterkunft zur Einzelbenutzung wird, werden dem stornierenden Reiseteilnehmer   Fahrlässigkeit zu verantworten.
                                                                            bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
      die Stornokosten laut den oben genannten Stornosätzen, mindestens jedoch   6.11 Die Haftung für Schäden, welcher Art auch immer, ist auf die Fälle des Vor- •Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen
      eine pauschale Entschädigung in Höhe von € 150,00 verrechnet. Für die Um-  satzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt.
      stellung der Buchung auf Einzelunterbringung wird dem verbleibenden Reiseteil-  Zahlung einer  angemessenen und  vertretbaren Rücktrittsgebühr vom  Vertrag
      nehmer der reguläre Aufpreis für Einzelunterbringung in Rechnung gestellt. Der   7. Preisanpassung  zurücktreten.
      Veranstalter behält sich das Recht vor, die Unterkunft entsprechend der Belegung   RAD + REISEN GmbH behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im  •Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschal-
      zu ändern.                         Falle der Erhöhung von Mehrwertsteuersätzen, Beförderungskosten oder der Ab- reise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden
      3. Rücktritt und Kündigung durch RAD + REISEN GmbH  gaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder eine  angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende
                                         Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse entsprechen  kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leis-
      3.1 Sollte eine Reise aus Gründen abgesagt werden, die RAD + REISEN GmbH   zu ändern  tungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswir-
      nicht beeinflussen kann (Streik, Naturkatastrophen, u. ä.) oder sollte bei einer   7.1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Beförde- kungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der
      Reise die genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, kann RAD +   rungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann die RAD + REISEN  Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
      REISEN GmbH nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zu-  GmbH den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:   •Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz,
      rücktreten.                        a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann die RAD + REISEN GmbH  wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
      3.2 RAD + REISEN GmbH ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage   vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.   •Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in
      der Reise unverzüglich zu erklären, wenn fest steht, dass die Reise aus oben ge-  b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförde- Schwierigkeiten befindet.
      nannten Gründen nicht durchgeführt werden kann.  rungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der  •Details zur Reiseleistungsausübungsberechtigung der RAD + REISEN GmbH
      3.3 Sollte eine Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht   Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden  finden Sie auf der Webseite http://www.gisa.gv.at/abfrage unter der GISA Zahl
      durchgeführt werden, ist RAD + REISEN GmbH verpflichtet, dies dem Reisenden   Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann die RAD + REISEN GmbH vom Kunden  23577657. Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetz-
      spätestens drei Wochen vor Reisebeginn mitzuteilen.  verlangen.       ten Form: www.justiz.gv.at/pauschalreisegesetz
      3.4 Geleistete Zahlungen werden unverzüglich rückerstattet. Weitergehende   7.2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Abgaben wie  12. Sonstiges
      Ansprüche, insbesondere auf Erstattung von Rücktrittskosten bereits gebuchter   Steuern, Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber RAD + REISEN GmbH er- 12.1 Während der Dauer der Reise haften die Reisenden für Schäden oder Ver-
      Flüge, Bahnkarten, Zwischenübernachtungen usw. bestehen nicht. RAD + REISEN   höht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag herauf- lust an Fahrrädern und ihnen überlassener Ausrüstung.
      GmbH empfiehlt daher, Flugbuchungen etc. erst dann vorzunehmen, wenn fest-  gesetzt werden.  12.2 Die Reisenden sind für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll- und Gesund-
      steht, dass die gewünschte Reise durchgeführt wird.  7.3. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern die zur Erhöhung führenden Umstände  heitsvorschriften selbst verantwortlich.
      4. Leistungen und Preise           vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für RAD +  12.3 Änderungen von Preisen und Leistungen muss RAD + REISEN GmbH sich
      4.1. Die Leistungsverpflichtung der RAD + REISEN GmbH ergibt sich aus dem In-  REISEN GmbH nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung  vorbehalten, ebenso Berichtigungen von Irrtümern und Druckfehlern.
      halt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise   des Reisepreises hat die RAD + REISEN GmbH den Kunden unverzüglich zu in- 12.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht
      gültigen Katalog bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin   formieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei  die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
      enthaltener Hinweise und Erläuterungen und schließt Individualvereinbarungen   Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom  12.5 Gerichtsstand ist Sitz des Veranstalters.
      mit ein.                           Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwerti-
      4.2. Anschlussbeförderungen per Bahn / Bus / Flugzeug sind vom Kunden selbst   gen Reise zu verlangen, wenn RAD + REISEN GmbH in der Lage ist, eine solche
      zu organisieren bzw. zu buchen. Auf Wunsch ist die RAD + REISEN GmbH bereit,   Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde   Veranstalter:
      entsprechende Beförderungen zu vermitteln.   hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung über die Preiserhöhung  RAD + REISEN GmbH
      4.3. Maßgebend für alle Ermäßigungen, die aus dem Alter des Kunden resultie-  RAD + REISEN GmbH gegenüber geltend zu machen.  A-1220 Wien, Schickgasse 9,
      ren, ist das Alter am Tag des Reiseantritts.   7.4. RAD + REISEN GmbH ist bei entsprechender Anwendung der vorstehenden
      5. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den  Ziffern verpflichtet, Preissenkungen an den Kunden weiterzugeben.  Tel.: +43 (0)1/405 38 73
      Reisepreis betreffen               8. Gewährleistung                  Firmenbuchnummer 103860k,
      5.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem   GISA Zahl 23577657
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